STROMPREISBREMSE BEI WÄRMEPUMPEN

Rund 75.000 Haushalte heizen in Oberösterreich mit Wärmepumpen. Damit haben sie einen wesentlich größeren Stromverbrauch als Haushalte mit anderen Heizungen. Auch meine Frau und ich haben uns beim Bau unseres Fertigteilhauses in Bach im Jahr 2003 bewusst für die Möglichkeit einer Erdwärmepumpe entschieden, obwohl uns von der Fa. Regnauer, die unser Haus errichtet hat, eine Gasheizung angeboten wurde. Das haben wir ausgeschlagen, auch wenn diese Form der Heizung damals wesentlich billiger gewesen wäre.

Als es nun zur eklatanten Steigerung des Strompreises kam – die monatliche a-konto Zahlung wurde im Frühjahr 2022 beinahe um das Doppelte angehoben – waren wir trotzdem froh, nichts mit (russischem) Gas zu tun zu haben.

Die Strompreisbremse, die nun per 01.12.2022 in Kraft getreten ist und vorläufig bis Juni 2024 besteht, greift – wenn für den Haushaltsstrom und für die Wärmepumpe zwei Zählpunkte verwendet werden, für beide Zähler. Das heißt, bis zu einem Verbrauch von 5800 Kilowattstunden (statt wie im Normalfall nur bis zu 2900 Kilowattstunden) werden ab 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Wenn allerdings der Strompreis pro Kilowattstunde beim Stromanbieter über 40 Cent liegt, ist jener Betrag, der über diesen 40 Cent liegt neben den 10 Cent auch zu zahlen.

Das ist mal die erfreuliche Nachricht – bei uns gibt es diese zwei Zähler. Allerdings soll diese Regelung nur bei 2/3 der Wärmepumpenbetreiber greifen, da ein Drittel nur einen Zählpunkt hat, bei dem Haushaltsstrom und Wärmepumpe zusammenlaufen. Und dann greift die Strompreisbremse tatsächlich nur bei den ersten 2900 Kilowattstunden. Der Trend ging nämlich zuletzt zu einem gemeinsamen Zählpunkt, um Gebühren zu sparen bzw. offensichtlich speziell dann, wenn Photovoltaikstrom für das Betreiben der Wärmepumpe verwendet wird. Verständlicherweise gibt es jetzt viele Anfragen von Kunden, die nun gerne wieder auf zwei Zählpunkte umstellen möchten!

Das zuständige Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (kurz BMK oder Klimaschutzministerium) hat erklärt, die Bremse soll rasch entlasten. Um die Abwicklung auch unbürokratisch abzuwickeln, wird nicht differenziert und daher gilt die bestehende Regelung, Wärmepumpen nur bei zwei Zählpunkten mit der Strompreisbremse zu entlasten.

Der Stromverbrauch bei Wärmepumpen ist unterschiedlich hoch. Bei Altbauten wird im Schnitt um die 8.500 Kilowattstunden benötigt, bei Neubauten sind es weniger, da wird im Schnitt mit 4.500 Kilowattstunden gerechnet. Wir liegen mit unserem Haus und dem Stromverbrauch unserer Wärmepumpe ziemlich genau in der Mitte dieser beiden Werte. Sind also noch nicht Altbau, aber schon lange nicht mehr Neubau!

Christian Aichmayr

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