Der Großteil der Österreichischen Bevölkerung erhält eine Pension nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz). Aktuell ist das gesetzliche Pensionsalter bei Frauen mit 60 Jahren und bei Männern mit 65 Jahren festgelegt. Diese Ungleichheit wird für Frauen ab dem Jahrgang 1964 schrittweise abgeschafft – ab dem Jahrgang 1969 haben dann alle Frauen auch ein gesetzliches Pensionsalter mit 65 Jahren (es gibt leichte Abweichungen von dieser Angabe). Tatsache ist, dass die Höhe der realen Frauenpensionen stark unter jenen der Männer liegen. Eine weitere Tatsache ist, dass die Frauenpensionen noch weiter hinter liegen würden, hätten diese bei der Pensionsberechnung nicht einen wesentlich besseren Rahmen als jener, den die Männer haben. Das heißt, mit der Anhebung des Pensionsalters der Frauen, gewinnen diese wohl nichts. Im Gegenteil – gilt dann die Korridorpension auch für Frauen, wird sich die Pensionsversicherungsanstalt die Hände reiben, da dann auch die Frauen gravierende Abschläge in Kauf nehmen werden.
Die niedrigeren Frauenpensionen betreffen im Regelfall Mütter, die natürlich entsprechende Elternkarenzzeiten (manchmal auch Väter, aber bei weitem nicht so oft, wie das in Skandinavien der Fall ist) aufweisen und oftmals – bedingt durch die Kindererziehung – viele Jahre nur Teilzeitdienstverhältnisse eingehen können. Kinderlose Frauen haben diese Nachteile nicht – sie profitieren daher entsprechend von dem wesentlich besseren Pensionsberechnungsrahmen, der wohl primär für Mütter gedacht war.
Von Frauenorganisationen wird gerne auf den „Equal Pay Day“ oder den „Equal Pension Day“ hingewiesen. Heißt, dass ist der Jahrestag, ab dem eine Frau im Vergleich zum Männergehalt für den Rest des Jahres gratis arbeitet oder eben im Vergleich zur Männerpension für den Rest des Jahres nichts mehr bekommt.
Männer können derzeit, wenn sie 40 Versicherungsjahre nachweisen und 62 Jahre alt sind, in die sogenannte Korridorpension gehen. Wenn sie bereit sind, Abschläge von ihrem Pensionskonto in Höhe von 15,3 % (5,1 % jährlich) in Kauf zu nehmen. Frauen, die mit 60 Jahren in Pension gehen, erhalten den vollen Betrag ihres Pensionskontos ohne einen einzigen Cent Abzug! Zusätzlich dazu, ist es ihnen gleichzeitig möglich, voll dazuzuverdienen, ohne dass ihre Pension geschmälert wird. Lediglich die Lohnsteuer wird dann am Jahresende neu berechnet. Männern ist das erst ab der 65. Lebensjahr zusätzlich zu ihrer Pension möglich – zuvor ist es nur eine geringfügige Tätigkeit, die neben der Korridorpension ausgeübt werden kann.
Ich habe zuletzt diverse Berechnungen angestellt und habe verglichen wie die Pensionshöhe bei gleichem Berufsverlauf aussieht, wenn z. B. ich selbst als Mann mit 62 in Pension gehe – und habe dann beim Pensionsrechner der Arbeiterkammer auf Frau umgeschaltet: Die Differenz würde in meinem Fall € 900,– Brutto betragen, die ich als Frau mehr an monatlicher Pensionszahlung bekommen würde. Erst wenn Mann und Frau bis zum 68. Lebensjahr arbeiten – ist die Pensionshöhe gleich hoch!
Das ASVG bildet die Realität des Lebens nicht ab: Nicht wenige Unternehmen versuchen, sich so bald als möglich von alten und damit auch teureren Mitarbeitern zu verabschieden. Daher werden 62jährige Männer oft schon in die Pension gedrängt. Und die 15,3 % ihres Abschlages vom Pensionskonto schmälert dann auch das Haushaltseinkommen und trifft damit selbstverständlich indirekt auch die Frauen.
Ich bin der Meinung, dass die derzeitigen Pensionsregelungen dringend einer Überarbeitung bedürfen: Die aktuellen „geschlechterdiskriminierenden“ Bestimmungen gehören aufgehoben, Elternkarenzzeiten sollten besser bewertet werden (für Mütter wie für Väter), wenn Eltern während der Kindererziehung nur in Teilzeit arbeiten können, sollte z. B. für drei Jahre bei den Beitragszahlungen vom früheren Vollzeitdienstverhältnis ausgegangen werden (analog der Altersteilzeitregelung). Und auch Präsenzdienst- oder Zivildienstzeiten verdienen eine höhere Anrechnung etc.
Bereits im Herbst des Jahres 2018 habe ich dazu einen eigenen Radiobeitrag gemacht:
Christian Aichmayr