Wer sich schon zur Jahresveranlagung bzw. zur Einkommensteuererklärung 2021 gesetzt hat, um diese durchzuführen, wird heuer nun unter dem Titel „Sonderausgaben“ feststellen, dass es für das Jahr 2020 zum letzten Mal möglich war, Ausgaben für Wohnraumschaffung bzw. Wohnraumsanierung“ sowie gewisse Personenversicherungen (Lebensversicherung, Unfallversicherung) steuerlich abzuschreiben.
Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 wurde ein Auslaufen der sogenannten Topfsonderausgabenregelung beschlossen. Bislang war dies unter der Position „Sonderausgaben“ bis zu einer Höchstgrenze von € 2.920,– möglich. Wobei dieser Höchstbetrag dann zu ohnehin nur zu ¼ wirksam wurde – konkret also € 730,–. Aber immerhin …
Meine Frau wie ich konnten also bei unseren Steuererklärungen immer je € 730,– abschreiben. Insgesamt also € 1.460,–. Da kam dann schon ein bisschen was zusammen!
Das ist nun obsolet. Und für mich unverständlich. Beides wurde nämlich in früheren Jahren regierungsmäßig stark beworben: Die Unterstützung bei der Schaffung von Wohnraum und die finanzielle Vorsorge für spätere Jahre.
Wer hat das abgeschafft? Die seinerzeitige Koalitionsregierung von SPÖ und ÖVP unter Bundekanzler Werner Faymann. Gemacht hat man das sehr geschickt: Man hat es zwar beschlossen, aber die Abschaffung konkret erst ein paar Jahre später angesetzt, wohl auch deshalb, damit das nicht sofort auffällt. Und jetzt beim Inkrafttreten dieser Regelung, sind die für die Abschaffung Verantwortlichen schon lange nicht mehr in ihren Ämtern.
Generell sollte man immer auf Veränderungen hinsichtlich steuerlicher Möglichkeiten jeder Regierung auf die Finger schauen. Im Nationalrats-Wahlkampf 2017 forderten Sebastian Kurz beziehungsweise die ÖVP eine steuerliche Entlastung für Familien in der Höhe von 1500,– Euro pro Kind und Jahr als einen Teil der familienpolitischen Ziele für die neue Gesetzgebungsperiode. Im Rahmen der Verhandlungen über die Regierungsbildung zwischen ÖVP und FPÖ Ende 2017 wurde diese Forderung der Volkspartei untergeordnet im Kapitel Fairness und Gerechtigkeit ins Regierungsprogramm übernommen. Die Ausführung in Form eines Steuerabsetzbetrages, der die Einkommensteuer direkt reduziert, begründeten ÖVP und FPÖ damit, dass Familien, die einen größeren Teil der Steuerlast tragen, auch eine größere Entlastung erfahren sollten. Zudem sollte eine Vereinfachung der steuerlichen Entlastungen für Familien stattfinden. Dass von diesem Steuerabsetzbetrag primär nur jene in voller Höhe profitieren konnten, die auch entsprechende Einkommen hatten (arbeitslose Menschen zahlen z. B. keine Steuer, bei der der Absetzbetrag Wirkung entfaltet) sorgte für viel Diskussion. Auch Minderverdiener (z. b. alleinerziehende Teilzeitkräfte) konnten wohl kaum in den Genuss des vollen Steuerabsetzbetrages kommen.
Im Juli 2018 wurde der Familienbonus Plus sowohl von National- als auch Bundesrat beschlossen und gilt seit 1. Jänner 2019 in vollem Umfang. Ab dem 1. Juli 2022 wird der Familienbonus auf 2.000,– Euro pro Kind und Jahr erhöht.
Nur: Gleichzeitig mit der Einführung des Familienbonus Plus wurde eine bisher gegebenen Abschreibmöglichkeit abgeschafft. Für jedes Kind, für das mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wurde, gab es bis zum Jahr 2018 einen Freibetrag von 440,– € jährlich. Wenn beide Elternteile den Kinderfreibetrag bei Ihrer ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machten, betrug er pro Elternteil 300 € jährlich. Der Wegfall dieser € 600,– ist natürlich gegenzurechnen. Damit betrug die Steuerersparnis sicherlich keine € 1.500,–. Aber trotzdem: Wer schaut schon auf solche Details?
Schon lange nicht mehr erhöht wurde das Kilometergeld wie auch die Tagsätze und Nächtigungssätze: Seit 14 Jahren gab es keine Erhöhung beim amtlichen Kilometergeld, obwohl gerade jetzt die Treibstoffkosten erheblich gestiegen sind. Miteingerechnet in das amtliche Kilometergeld sind ja auch die Kosten für die Fahrzeugwartung, Versicherung etc.
Die Tagesdiät für Österreich beträgt € 26,40, das Nächtigungsgeld € 15,–. Das sind Beträge, die vorsinnflutlich wirken. Eine Übernachtung um € 15,–? Vielleicht noch auf einem Campingplatz mit eigenem mitgebrachten Zelt, aber auch das dürfte sich nicht mehr wirklich ausgehen.
Gleichzeitig gibt es für die österreichischen DienstnehmerInnen für jeden Staat einen eigenen Satz für die Tagesdiät wie auch das Nächtigungsgeld: Die höchsten in Europa in Norwegen und Schweden: € 42,90 Tagesdiät, € 41,40 Nächtigungsgeld!
Die weltweit allerhöchste Tagesdiät gibt es in Japan mit € 65,60 und einem Nächtigungsgeld von € 42,90.
Man möge die politischen Parteien dafür bewerten, wie sie mit der Bevölkerung umgehen. Ich kenne die Hintergründe nicht, die seinerzeit zum Steuerreformgesetz 2015/2016 geführt haben. Ein freundlicher Akt für die Bevölkerung wurde damit nicht gesetzt. Unfreundlich ist gleichfalls das Beharren auf Tagesdiäten und Nächtigungsgelder, die der Lebenssituation im Jahr 2022 in keinster Weise mehr entsprechen!
Und noch eines: Wenn eine Regierung erklärt, keine neue Steuern einzuführen gleichzeitig aber bisherige Steuermäßigungen streicht, dann ist das Ergebnis unter dem Strich dasselbe: Eine finanzielle Mehrbelastung für die Bevölkerung!
Vehement fordert die SPÖ derzeit entsprechende Maßnahmen als Teuerungsausgleich. Ob sich noch jemand daran erinnern kann, dass sie mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 und dem Auslaufen der sogenannten Topfsonderausgabenregelung vielen Menschen die Möglichkeit genommen wurde, eine steuerliche Rückvergütung zu erhalten? Ich schon, ich vergesse nicht so leicht!
Christian Aichmayr