PENSIONSERHÖHUNG 2023

Die heimischen Pensionen sollen für das kommende Jahr 2023 um den gesetzlichen Anpassungsfaktor von 5,8 % erhöht werden. Während für den Wocheneinkauf im vergangenen halben Jahr um etwa 15 % mehr auf Grund der gravierenden Preissteigerungen zu bezahlen war, war vom Anpassungsfaktor von lediglich 5,8 % die Rede. Dieser ergibt sich auf Grund des Durchschnittes der Inflationsrate vom August des Vorjahres bis zum heurigen Juli. Aktuell wird diese Inflationsrate im Jahresvergleich August 2021 mit August 2022 laut Statistik Austria mit 9,3 % beziffert, der Schnitt im Jahr 2022 beträgt bislang 7,48 %. Der Blick bei der Anpassung der Pensionen ist also rückwärts gerichtet.

Unser Pensionssystem ist erwerbszentriert, das heißt wie viele Wochenstunden jemand für wie viel Einkommen arbeitet ist für die Pensionsansprüche entscheidend. Arbeitet man also weniger, kommt ein geringerer Pensionsanspruch zusammen. Das ist die eine Seite!

Das andere Seite ist, dass geringere Pensionen in den letzten Jahren immer zu höheren Prozentsätzen erhöht wurden, als die sogenannten höheren Pensionen. Da wird also von staatlicher Seite dazu gelegt. Das was nicht erworben wurde, wird von der Regierung nach und nach kompensiert. Die niedrigeren Pensionen werden auf Kosten der höheren Pensionen subventioniert.

Jetzt ist aber unser Pensionssystem nach dem Versicherungsprinzip aufgebaut. Die Pension ist als Versicherungsleistung konzipiert. Die Realität sieht anders aus: Die jährlichen Pensionserhöhungen werden seit Jahren politisch (meines Erachtens rechtswidrig) zur Umverteilung benutzt.

Der Bezug einer höheren Pension ist aber keineswegs ein ungerechtfertigtes Privileg, sondern das Ergebnis davon, dass man ein Leben lang höhere Pensionsbeiträge geleistet hat. Denn das Versicherungsprinzip besagt, dass sich die Höhe der Versicherungsleistung (also die Pension) nach der Höhe der Versicherungsbeiträge (also der Einzahlungen in die Pensionsversicherung) richtet. Wer mehr einzahlt, bekommt mehr. Wer weniger einzahlt, bekommt weniger.

Wobei es selbstverständlich die notwendigen Sonderregelungen für Zeiten der Kindererziehung, der Krankheit und der Arbeitslosigkeit gibt. Und wobei auch ein mannigfacher und notwendiger sozialer Ausgleich – von Pensionszuschüssen bis zum sozial gestaffelten Teuerungsausgleich – besteht.

Aktuell werden die Bezieher höherer Pensionen durch niedrigere Erhöhungen dafür bestraft, dass sie ihr Leben lang hohe Pensionsversicherungsbeiträge und viele Steuern bezahlt haben. Blöd gelaufen, für die Pension macht es also immer weniger Sinn, sich im Berufsleben zu engagieren. Wenn nun allerseits geklagt wird, dass auch junge Menschen gerne nur Teilzeit arbeiten wollen, dann hat das nach derzeitiger Vorgehensweise für ihre späteren Pensionen den Effekt, dass diese zwar niedriger ausfallen werden als bei einer Vollzeittätigkeit, aber ihre Pensionen nach und nach stärker ansteigen werden als bei jenen Menschen, die einer Vollzeittätigkeit nachgegangen sind.

Im Sommergespräch im ORF hat Vizekanzler Werner Kogler auch unverblümt dargestellt, dass man sich ansehen müsse, wie die Verteilung der Pensionserhöhung 2023 aussehen wird – für ihn ist klar, dass der eingeschlagene Weg der höheren Erhöhung niedrigerer Pension natürlich fortgesetzt wird. Und das, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken.

Wenn also die niedrigeren Pensionen immer höher als die höheren Pensionen angehoben werden, dann soll das zusätzlich zum vereinbarten Prozentsatz passieren – aber eben nicht ständig auf Kosten der höheren Pensionen!

Noch ein kurzer Blick auf die Pensionserhöhung 2022: Die Erhöhung betrug bis zu einer Pensionshöhe von Brutto € 1.000,– 3 %. Bereits ab Brutto € 1.000,01 bis € 1.300,– wurde von 3 % auf 1,8 % linear abgestuft. Ab einer Pensionshöhe von Brutto 1.300,01 betrug die Erhöhung nur mehr 1,8 %. Man spricht also seitens der Regierung bereits bei einer Bruttopensionshöhe von € 1.300,– von einer „guten Pension“. Das ist fernab jeglicher Realität!

Beim deutschen Bankengipfel 2022 legte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DGSV), Helmut Schleweis, die dramatischen Folgen der sehr hohen Energiepreise dar: Die Zahl der privaten Haushalte, die mit ihrem monatlichen Einkommen nicht mehr auskommen können, wird auf 60 % und darüber ansteigen. Das bedeute auch, dass Menschen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von € 3.600,– betroffen sind. Der Wohlstandsverlust kommt in der Mittelschicht an, die es bisher nicht gewohnt war, Transferleistungen in Anspruch zu nehmen, und solche zum Teil auch abgelehnt hat.

Staatssekretärin Claudia Plakolm hat vor kurzem schon mit der Meldung aufhorchen lassen, viele Pensionisten wollen gar keine Pensionserhöhung von 10 % – sie meinen, man solle das Geld lieber jungen Menschen geben. Ich würde meinen, das können diese Pensionisten dann ohnehin, wenn sie selbst keinen finanziellen Bedarf haben – Verallgemeinerungen sind da wohl aber nicht angebracht.

In Österreich wird im Hinblick auf Pensionserhöhungen seit Jahren bewusst beim Mittelstand gespart, da bei diesem die seinerzeit höheren Pensionsansprüche nach und nach eliminiert werden. Es wird Zeit, diesem Vorgehen entschlossen entgegen zu treten. Hier liegen gesetzliche Ansprüche vor, welche die Regierung vorenthält!

Das war u. a. auch ein Grund, dass der Vorsitzende der Alterssicherungskommission, Walter Pöltner vor einem Jahr seinen Rücktritt angekündigt hat. Er hatte sich in der Vergangenheit mehrfach gegen sozial gestaffelte Pensionsanpassungen ausgesprochen, weil damit das Versicherungsprinzip ausgehöhlt werde. Die Politik hat das wenig bekümmert, sie hat einfach so weitergemacht, wie zuvor.

Christian Aichmayr

2 Gedanken zu „PENSIONSERHÖHUNG 2023“

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